Rechtliches
AGB
Ray Lopez Marketing · Orlando Ray Lopez · Schmachthäger Straße 60 · 22309 Hamburg · Stand: 14.10.2026
Teil A · Allgemeine Bestimmungen (gelten für alle Leistungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ray Lopez Marketing, Inhaber Orlando Ray Lopez, Schmachthäger Straße 60, 22309 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(3) Diese AGB bestehen aus Teil A (Allgemeine Bestimmungen) und den leistungsbezogenen Teilen B (Webdesign, Design und Content), C (Laufende Leistungen) und D (Arbeitskleidung und Textildruck). Teil A gilt für alle Verträge, die Teile B bis D gelten jeweils für die entsprechenden Leistungen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind für die im Angebot genannte Frist gültig, ohne Angabe 30 Tage.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder elektronisch über den vom Auftragnehmer bereitgestellten Online-Vertrag erfolgen. Bei elektronischer Annahme werden Name des Unterzeichnenden, Zeitpunkt, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und eine Prüfsumme des angenommenen Vertragstextes gespeichert; beide Parteien erhalten eine Bestätigung mit dem Vertrag.
(3) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, werden gesondert vereinbart und nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markeninformationen und Zugangsdaten.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm gelieferten Materialien verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte) verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 60 Tage, kann der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Vereinbarte Anzahlungen werden mit Vertragsschluss fällig.
(3) Monatliche Vergütungen werden jeweils zu Beginn des Leistungsmonats im Voraus berechnet.
(4) Fremdkosten sind nicht im Preis enthalten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Dazu gehören insbesondere Werbebudgets für Google, Meta und andere Plattformen, Hosting, Domains, Lizenzen für Software, Plugins, Schriften und Bildmaterial sowie Druck- und Materialkosten. Fremdkosten zahlt der Auftraggeber direkt an den Anbieter oder sie werden ihm gesondert berechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
(6) Reisen außerhalb Hamburgs werden, sofern nicht anders vereinbart, mit 0,50 € je gefahrenem Kilometer und tatsächlichen Nebenkosten berechnet.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen (z. B. Ausfälle von Plattformen, Hosting- oder Lieferanten) verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. An Logos und Corporate Designs erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) Entwürfe, Varianten, Rohmaterial (z. B. ungeschnittenes Video- und Fotomaterial) und offene Arbeitsdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Für Komponenten Dritter (z. B. WordPress, Themes, Plugins, Schriften, Stockfotos, Musik) gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
(5) Der Auftragnehmer darf die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers als Referenz (z. B. auf seiner Website, in Fallstudien und sozialen Medien) nennen und auf erstellten Websites einen dezenten Hinweis auf den Ersteller anbringen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 7 Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Der Auftragnehmer darf für die Erbringung seiner Leistungen Software und KI-Werkzeuge einsetzen, etwa für Texte, Bilder, Übersetzungen oder technische Arbeiten.
(2) Rein KI-generierte Inhalte genießen unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Auftragnehmer kann daher für solche Inhalte keine ausschließlichen Rechte verschaffen. Soweit für bestimmte Inhalte eine Kennzeichnung als KI-generiert rechtlich erforderlich ist, weist der Auftragnehmer darauf hin.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Werbemaßnahmen (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, Wettbewerbs- und Markenrecht) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Hinweise des Auftragnehmers erfolgen nach bestem Wissen und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
(5) Bestimmte Ergebnisse wie Suchmaschinenplatzierungen, Anzahl von Anfragen, Bewerbungen oder Verkäufen sowie der Erfolg von Werbekampagnen sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Garantie vereinbart.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Zugangsdaten, Geschäftszahlen und nicht öffentliche Unterlagen, vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet oder Zugriff darauf erhält (z. B. bei Pflege einer Website mit Kontaktformular), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B · Webdesign, Landingpages, Design und Content
§ 11 Leistungen
(1) Die Erstellung von Websites, Landingpages, Logos, Designs, Fotos und Videos ist eine Werkleistung. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem Vertrag.
(2) Websites werden, sofern nicht anders vereinbart, mit WordPress umgesetzt und für die Darstellung in den jeweils aktuellen Versionen gängiger Browser sowie auf Smartphone, Tablet und Desktop optimiert. Der Auftraggeber erhält eine Einweisung, um Inhalte selbst zu pflegen.
§ 12 Hosting, Domain und Zugänge
(1) Hosting und Domain sind nicht Bestandteil der Leistung. Der Auftraggeber schließt den Hosting- und Domainvertrag im eigenen Namen ab und bleibt Inhaber von Domain, Hosting und allen Konten. Der Auftragnehmer kann einen geeigneten Anbieter empfehlen.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung. Der Auftragnehmer verwahrt sie vertraulich und verwendet sie nur für die vereinbarten Leistungen. Nach Abschluss der Leistungen empfiehlt der Auftragnehmer, die Zugangsdaten zu ändern.
(3) Für Verfügbarkeit, Leistung und Sicherheit des Hostings ist der jeweilige Hosting-Anbieter verantwortlich.
§ 13 Entwürfe, Korrekturen und Abnahme
(1) Im Preis sind die im Vertrag genannten Korrekturschleifen enthalten, ohne Angabe zwei. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Entwurf und deren Umsetzung. Weitere Korrekturen und Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
(2) Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer dies an. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder die Leistung in Gebrauch nimmt, etwa durch Veröffentlichung (Livegang) der Website.
(3) Gestalterische und geschmackliche Fragen innerhalb der Abstimmung begründen keinen Mangel.
(4) Mängel beseitigt der Auftragnehmer im Wege der Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme; dies gilt nicht in den Fällen des § 8 Abs. 1.
(5) Nach Abnahme gewünschte Änderungen werden nach Aufwand berechnet, sofern keine laufende Pflege vereinbart ist.
§ 14 Rechtstexte und Inhalte
Impressum, Datenschutzerklärung und weitere Rechtstexte stellt der Auftraggeber bereit oder erstellt sie über einen geeigneten Dienst. Der Auftragnehmer bindet sie technisch ein. Eine rechtliche Prüfung ist nicht geschuldet (§ 8 Abs. 4).
§ 15 Foto- und Videoproduktion
(1) Der Auftraggeber holt die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen (z. B. Mitarbeitende) und Berechtigten (z. B. für Räume und Fahrzeuge) ein.
(2) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh- oder Fototermin weniger als drei Werktage vorher ab, kann der Auftragnehmer 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar berechnen, bei Absage am Termintag 100 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Wetterbedingte Verschiebungen von Außenaufnahmen erfolgen in Absprache ohne Ausfallhonorar.
Teil C · Laufende Leistungen und Abo-Modell (Pflege, Kampagnen, Social Media, Partner-Abo)
§ 16 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufende Leistungen beginnen zu dem im Vertrag genannten Termin und haben die dort genannte Mindestlaufzeit. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, gilt diese Frist von Beginn an.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 17 Website-Pflege
(1) Die Website-Pflege umfasst, sofern im Vertrag nicht anders beschrieben, die regelmäßige Aktualisierung von WordPress, Theme und Plugins, die Kontrolle der Datensicherungen, eine Prüfung der Funktion nach Updates sowie kleine Änderungen im Rahmen des vereinbarten monatlichen Zeitkontingents.
(2) Nicht genutztes Zeitkontingent verfällt am Monatsende und wird nicht übertragen oder erstattet. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach Absprache zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
(3) Der Auftragnehmer reagiert auf Anfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Website oder vollständige Sicherheit vor Angriffen ist nicht geschuldet.
§ 18 Kampagnen und Social Media
(1) Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta Business) laufen auf den Auftraggeber. Das Werbebudget zahlt der Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform.
(2) Der Auftraggeber gibt Inhalte und Anzeigen frei, soweit vereinbart. Die Ablehnung oder Einschränkung von Anzeigen und Konten durch Plattformen liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Ein bestimmter Werbeerfolg ist nicht geschuldet (§ 8 Abs. 5).
§ 19 Preisanpassung und Vertragsende
(1) Der Auftragnehmer kann monatliche Vergütungen frühestens nach 12 Monaten Laufzeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform anpassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen.
(2) Bei Vertragsende gibt der Auftragnehmer überlassene Zugänge zurück bzw. löscht sie und unterstützt auf Wunsch bei der Übergabe an einen Nachfolger gegen Vergütung nach Aufwand.
§ 19a Abo-Modell
(1) Beim Abo-Modell werden einmalige und laufende Leistungen zu einer festen Vergütung zusammengefasst: einer Einrichtungsgebühr, die mit Vertragsschluss fällig wird, und einer gleichbleibenden Rate für die vereinbarte Laufzeit. Die einmaligen Leistungen sind damit über die Laufzeit finanziert; ein Abo-Vorteil gilt nur für die volle Laufzeit.
(2) Während der vereinbarten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Endet der Vertrag vorzeitig aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit mindestens zwei Raten, werden die bis zum Ende der Laufzeit ausstehenden Raten sofort fällig, abzüglich der Aufwendungen, die der Auftragnehmer dadurch erspart. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Ansprüche vorbehalten.
(4) Die Nutzungsrechte an den im Abo erstellten Arbeitsergebnissen (§ 6) gehen erst über, wenn alle Raten für die Laufzeit bezahlt sind. Bis dahin darf der Auftraggeber die Ergebnisse im vereinbarten Umfang nutzen.
(5) Gerät der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, darf der Auftragnehmer nach Mahnung mit angemessener Frist die laufenden Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Die Pflicht zur Zahlung der Raten bleibt bestehen.
(6) Während der Laufzeit ist die Rate fest. Nach Ablauf gilt die im Vertrag vereinbarte Folgeregelung; § 19 Abs. 1 gilt dann entsprechend.
Teil D · Arbeitskleidung, Textil- und Druckveredelung
§ 20 Druckfreigabe
(1) Vor der Produktion erhält der Auftraggeber eine Vorschau (Mockup) mit Motiv, Position und Größe. Mit der Freigabe in Textform wird diese Vorschau verbindlich.
(2) Fehler, die in der freigegebenen Vorschau enthalten sind (z. B. Schreibfehler, falsche Kontaktdaten), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 21 Ware, Farben und Größen
(1) Technisch bedingte Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druck sowie geringe Abweichungen von Farbe, Position und Größe des Drucks zwischen einzelnen Textilien und Größen stellen keinen Mangel dar.
(2) Für Passform, Größen und Material gelten die Angaben des Herstellers. Herstellungsbedingte Maßtoleranzen sind kein Mangel.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der übermittelten Logos und Motive berechtigt ist (§ 3 Abs. 2).
§ 22 Individuelle Anfertigung, Storno
(1) Bedruckte Ware wird individuell nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist ausgeschlossen, soweit kein Mangel vorliegt.
(2) Storniert der Auftraggeber nach Bestellung der Ware oder der Drucktransfers, trägt er die bis dahin entstandenen Kosten, mindestens die Kosten für bereits bestellte Ware und Transfers.
(3) Es gilt eine Mindestmenge von 10 Stück je Auftrag und Warengruppe, sofern nicht anders vereinbart.
§ 23 Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Mängelrüge
(1) Die Lieferzeit ergibt sich aus dem Angebot und beginnt mit Druckfreigabe und Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Fehldrucke ersetzt der Auftragnehmer im Wege der Nacherfüllung.
§ 24 Pflege der Textilien
Die Haltbarkeit des Drucks hängt von der Pflege ab. Textilien bitte auf links bei höchstens 40 °C waschen, ohne Weichspüler, nicht im Trockner trocknen und nicht direkt auf dem Druck bügeln. Schäden durch unsachgemäße Pflege sind kein Mangel.